Terrassenüberdachung mit Stegplatten an einem Wohnhaus

Ratgeber · Genehmigung

Terrassenüberdachung in Sachsen: Wann ist sie genehmigungsfrei?

In Sachsen ist eine Terrassenüberdachung nach § 61 SächsBO verfahrensfrei, wenn sie höchstens 30 m² groß und höchstens 3 m tief ist. Die Tiefengrenze ist eng: Ein Lamellendach mit mehr als 3 m Tiefe braucht ein Verfahren, auch wenn seine Fläche deutlich unter 30 m² liegt.

Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g SächsBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei. Beide Grenzen müssen eingehalten werden. Abstandsflächen, Bebauungsplan und Denkmalschutz gelten trotzdem.

Der Wortlaut

§ 61 Absatz 1 SächsBO nennt unter den verfahrensfreien Gebäuden „Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m“. Zitiert ist die rechtsbereinigte Fassung mit Stand vom 19. März 2024 aus dem Sächsischen Landesrecht REVOSax.

Was „verfahrensfrei“ bedeutet

Nach § 59 Absatz 2 SächsBO entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Pflicht, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Abstandsflächen, Festsetzungen des Bebauungsplans, örtliche Bauvorschriften und Denkmalschutz bleiben verbindlich. Die Bauaufsicht kann bei Verstößen auch gegen verfahrensfreie Anlagen vorgehen.

Pergola und Markise

Pergolen ohne festes Dach und Markisen nennt § 61 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe d SächsBO als unbedeutende Anlagen, die verfahrensfrei sind. Mit einem festen Dach aus Lamellen, Glas oder Platten wird aus der Pergola eine Terrassenüberdachung; dann zählen die Grenzen von 30 m² und 3 m Tiefe.

Beispiele

Welche Größen in Sachsen unter die Grenze fallen

Seitlich wischen, um alle Werte zu vergleichen.

FlächeTiefeNach § 61 Abs. 1 Nr. 1 g
Lamellendach 4 × 3 mrund 11,7 m²291,6 cminnerhalb beider Grenzen
Lamellendach 4 × 4 mrund 16,2 m²404,1 cmTiefe über 3 m, Verfahren nötig
Lamellendach 5 × 3 mrund 14,8 m²494,1 cmTiefe über 3 m, Verfahren nötig
Lamellendach 6 × 4 mrund 24,3 m²606,6 cmTiefe über 3 m, Verfahren nötig
Pergola Classic 3 × 6 mrund 18 m² Nennmaß3 m bei Ausrichtung entlang der Wandan der Tiefengrenze, Außenmaß prüfen
Offene Pergola ohne Dachkein Grenzwert genanntkein Grenzwert genanntunbedeutende Anlage nach Nr. 15 d

In die Breite planen

Weil Sachsen die Tiefe auf 3 m begrenzt, lohnt es sich, das Dach entlang der Hauswand breiter zu planen. Ein Dach mit 400 cm Breite und 291,6 cm Tiefe bleibt mit rund 11,7 m² innerhalb beider Grenzen. Für mehr Fläche verlängern Sie das Dach in der Breite, etwa mit einem Doppelmodul, solange 30 m² nicht überschritten werden.

Feste Größen richtig ausrichten

Pergola Classic gibt es in Standardgrößen von 3 × 3 bis 3 × 6 m, Pergola Deluxe als Einzelmodul 3 × 3 bis 3 × 5 m und als Doppelmodul bis 3 × 10 m. Liegt die 3-m-Seite in der Tiefe, bewegen Sie sich an der Grenze. Prüfen Sie dann das Außenmaß einschließlich Rinne, denn schon wenige Zentimeter können entscheiden.

Premium Exklusiv im Raster

Bei Premium Exklusiv wählen Sie die Tiefe im Raster von 22,5 cm, von 156,6 cm bis 809,1 cm, und die Breite im 25-cm-Raster. So lässt sich ein Dach planen, das unter 3 m Tiefe bleibt und trotzdem die Terrasse in voller Breite überdacht. Den Preis für Ihr Maß sehen Sie sofort im Konfigurator.

Premium Exklusiv über einem Essplatz

Terrassenüberdachungen

Überdachungen mit planbarer Tiefe

Die Übersicht zeigt Lamellendächer, Glasdach und Textildächer. Bei Premium Exklusiv planen Sie die Tiefe im Raster und können so unter 3 m bleiben.

  • Tiefe von 156,6 bis 809,1 cm im 22,5-cm-Raster
  • Breite im 25-cm-Raster
  • Feste Größen bei Classic und Deluxe

Tiefe der Abstandsfläche

Nach § 6 Absatz 5 SächsBO beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt eine Tiefe von 3 m. Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen.

Was ohne eigene Abstandsfläche zulässig ist

§ 6 Absatz 8 SächsBO lässt bestimmte Anlagen in den Abstandsflächen oder ohne eigene Abstandsfläche zu, etwa Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und höchstens 9 m Länge je Grenze. Terrassenüberdachungen sind dort nicht genannt. Planen Sie nahe der Grenze, klären Sie das mit der Bauaufsicht.

Außengastronomie

Für Gaststätten nennt § 61 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe e SächsBO die Erweiterung um eine Außenbewirtschaftung bis 100 m² Grundfläche als verfahrensfrei. Das betrifft die Fläche, nicht eine feste Überdachung darauf. Für ein Lamellendach über den Außenplätzen gelten die Regeln für Überdachungen, bei Gewerbe zusätzlich weitere Vorschriften.

Unterlagen zusammenstellen

Für ein Genehmigungsverfahren brauchen Sie einen Lageplan mit Grenzabständen, Ansichten mit Höhe, Breite und Tiefe sowie eine Beschreibung des Dachs und der Seitenelemente. Wir liefern Ihnen dafür die Maße und Zeichnungen aus dem Angebot. Welche Unterlagen und Nachweise Ihre Bauaufsicht verlangt, erfragen Sie dort vorab.

Vorbescheid für Einzelfragen

Nach § 75 SächsBO können Sie vor dem Bauantrag einen Vorbescheid zu einzelnen Fragen beantragen, etwa zur Lage an der Grundstücksgrenze. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Das lohnt sich, wenn Sie vor der Bestellung Klarheit brauchen.

Amtliche Quelle

Verbindlich entscheidet die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Die Sächsische Bauordnung finden Sie im Sächsischen Landesrecht REVOSax: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Sachsen

Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g SächsBO bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe. Beide Grenzen gelten gleichzeitig. Abstandsflächen, Bebauungsplan und Denkmalschutz müssen Sie zusätzlich einhalten.
Das Lamellendach 4 × 4 m bei Main Pergola ist 400 cm breit und 404,1 cm tief. Die Fläche liegt mit rund 16,2 m² unter 30 m², die Tiefe aber über 3 m. Damit greift die Verfahrensfreiheit nicht; klären Sie das Verfahren mit der Bauaufsicht.
Zum Beispiel das Lamellendach 4 × 3 m mit 291,6 cm Tiefe. Bei Premium Exklusiv wählen Sie die Tiefe im Raster von 22,5 cm frei. Bei Classic und Deluxe liegt die 3-m-Seite genau an der Grenze; prüfen Sie dann das Außenmaß einschließlich Rinne.
Ja, Pergolen nennt § 61 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe d SächsBO als unbedeutende Anlagen. Sobald ein festes Dach aus Lamellen oder Glas hinzukommt, gilt die Pergola als Terrassenüberdachung mit den Grenzen von 30 m² und 3 m Tiefe.
Nein, Markisen sind nach § 61 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe d SächsBO verfahrensfrei. Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen und Denkmalschutz gelten trotzdem. In Mietwohnungen und Eigentumsanlagen brauchen Sie außerdem die Zustimmung von Vermieter oder Gemeinschaft.
Abstandsflächen sind nach § 6 SächsBO 0,4 H tief (H ist die Wandhöhe), mindestens aber 3 m; bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 genügen 3 m. Terrassenüberdachungen stehen nicht in der Liste der Anlagen, die ohne eigene Abstandsfläche zulässig sind. Klären Sie Dächer nahe der Grenze vorab.
Verbindlich entscheidet die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Bei offenen Fragen, etwa zur Lage an der Grundstücksgrenze, beantragen Sie einen Vorbescheid nach § 75 SächsBO, der drei Jahre gilt. Auch eine Fachperson kann Ihr Vorhaben vorab einordnen.
Lamellendach über einer Terrasse

Ihr Dach passend zur Grenze planen

Wir planen Breite und Tiefe so, dass Ihr Vorhaben nachvollziehbar bleibt, und liefern die Maße für die Unterlagen. Senden Sie uns Fotos und eine Skizze.