
Ratgeber · Genehmigung
Terrassenüberdachung in Sachsen: Wann ist sie genehmigungsfrei?
In Sachsen ist eine Terrassenüberdachung nach § 61 SächsBO verfahrensfrei, wenn sie höchstens 30 m² groß und höchstens 3 m tief ist. Die Tiefengrenze ist eng: Ein Lamellendach mit mehr als 3 m Tiefe braucht ein Verfahren, auch wenn seine Fläche deutlich unter 30 m² liegt.
Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g SächsBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei. Beide Grenzen müssen eingehalten werden. Abstandsflächen, Bebauungsplan und Denkmalschutz gelten trotzdem.
Der Wortlaut
§ 61 Absatz 1 SächsBO nennt unter den verfahrensfreien Gebäuden „Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m“. Zitiert ist die rechtsbereinigte Fassung mit Stand vom 19. März 2024 aus dem Sächsischen Landesrecht REVOSax.
Was „verfahrensfrei“ bedeutet
Nach § 59 Absatz 2 SächsBO entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Pflicht, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Abstandsflächen, Festsetzungen des Bebauungsplans, örtliche Bauvorschriften und Denkmalschutz bleiben verbindlich. Die Bauaufsicht kann bei Verstößen auch gegen verfahrensfreie Anlagen vorgehen.
Pergola und Markise
Pergolen ohne festes Dach und Markisen nennt § 61 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe d SächsBO als unbedeutende Anlagen, die verfahrensfrei sind. Mit einem festen Dach aus Lamellen, Glas oder Platten wird aus der Pergola eine Terrassenüberdachung; dann zählen die Grenzen von 30 m² und 3 m Tiefe.
Beispiele
Welche Größen in Sachsen unter die Grenze fallen
Seitlich wischen, um alle Werte zu vergleichen.
| Fläche | Tiefe | Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 g | |
|---|---|---|---|
| Lamellendach 4 × 3 m | rund 11,7 m² | 291,6 cm | innerhalb beider Grenzen |
| Lamellendach 4 × 4 m | rund 16,2 m² | 404,1 cm | Tiefe über 3 m, Verfahren nötig |
| Lamellendach 5 × 3 m | rund 14,8 m² | 494,1 cm | Tiefe über 3 m, Verfahren nötig |
| Lamellendach 6 × 4 m | rund 24,3 m² | 606,6 cm | Tiefe über 3 m, Verfahren nötig |
| Pergola Classic 3 × 6 m | rund 18 m² Nennmaß | 3 m bei Ausrichtung entlang der Wand | an der Tiefengrenze, Außenmaß prüfen |
| Offene Pergola ohne Dach | kein Grenzwert genannt | kein Grenzwert genannt | unbedeutende Anlage nach Nr. 15 d |
In die Breite planen
Weil Sachsen die Tiefe auf 3 m begrenzt, lohnt es sich, das Dach entlang der Hauswand breiter zu planen. Ein Dach mit 400 cm Breite und 291,6 cm Tiefe bleibt mit rund 11,7 m² innerhalb beider Grenzen. Für mehr Fläche verlängern Sie das Dach in der Breite, etwa mit einem Doppelmodul, solange 30 m² nicht überschritten werden.
Feste Größen richtig ausrichten
Pergola Classic gibt es in Standardgrößen von 3 × 3 bis 3 × 6 m, Pergola Deluxe als Einzelmodul 3 × 3 bis 3 × 5 m und als Doppelmodul bis 3 × 10 m. Liegt die 3-m-Seite in der Tiefe, bewegen Sie sich an der Grenze. Prüfen Sie dann das Außenmaß einschließlich Rinne, denn schon wenige Zentimeter können entscheiden.

Terrassenüberdachungen
Überdachungen mit planbarer Tiefe
Die Übersicht zeigt Lamellendächer, Glasdach und Textildächer. Bei Premium Exklusiv planen Sie die Tiefe im Raster und können so unter 3 m bleiben.
- Tiefe von 156,6 bis 809,1 cm im 22,5-cm-Raster
- Breite im 25-cm-Raster
- Feste Größen bei Classic und Deluxe
Tiefe der Abstandsfläche
Nach § 6 Absatz 5 SächsBO beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt eine Tiefe von 3 m. Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen.
Was ohne eigene Abstandsfläche zulässig ist
§ 6 Absatz 8 SächsBO lässt bestimmte Anlagen in den Abstandsflächen oder ohne eigene Abstandsfläche zu, etwa Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und höchstens 9 m Länge je Grenze. Terrassenüberdachungen sind dort nicht genannt. Planen Sie nahe der Grenze, klären Sie das mit der Bauaufsicht.
Außengastronomie
Für Gaststätten nennt § 61 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe e SächsBO die Erweiterung um eine Außenbewirtschaftung bis 100 m² Grundfläche als verfahrensfrei. Das betrifft die Fläche, nicht eine feste Überdachung darauf. Für ein Lamellendach über den Außenplätzen gelten die Regeln für Überdachungen, bei Gewerbe zusätzlich weitere Vorschriften.
Unterlagen zusammenstellen
Für ein Genehmigungsverfahren brauchen Sie einen Lageplan mit Grenzabständen, Ansichten mit Höhe, Breite und Tiefe sowie eine Beschreibung des Dachs und der Seitenelemente. Wir liefern Ihnen dafür die Maße und Zeichnungen aus dem Angebot. Welche Unterlagen und Nachweise Ihre Bauaufsicht verlangt, erfragen Sie dort vorab.
Vorbescheid für Einzelfragen
Nach § 75 SächsBO können Sie vor dem Bauantrag einen Vorbescheid zu einzelnen Fragen beantragen, etwa zur Lage an der Grundstücksgrenze. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Das lohnt sich, wenn Sie vor der Bestellung Klarheit brauchen.
Amtliche Quelle
Verbindlich entscheidet die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Die Sächsische Bauordnung finden Sie im Sächsischen Landesrecht REVOSax: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
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