Terrassenüberdachung mit Glasdach an einem Wohnhaus

Ratgeber · Genehmigung

Terrassenüberdachung in NRW: Wann ist sie genehmigungsfrei?

In Nordrhein-Westfalen ist eine Terrassenüberdachung nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei, wenn sie höchstens 30 m² groß und höchstens 4,50 m tief ist. Abstandsflächen, Bebauungsplan und Denkmalschutz gelten auch ohne Bauantrag, und bei Wintergärten nennt das Gesetz weitere Bedingungen.

Nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g BauO NRW sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m verfahrensfrei. Sie brauchen dafür keinen Bauantrag, müssen aber alle übrigen Vorschriften einhalten. Liegt Ihr Dach darüber, ist ein Genehmigungsverfahren nötig.

Der Wortlaut

Verfahrensfrei sind laut Gesetz „Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche, Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze“. Zitiert ist die Fassung der BauO NRW, die seit dem 1. September 2026 gilt.

Was „verfahrensfrei“ bedeutet

Nach § 60 Absatz 2 BauO NRW entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Pflicht, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Abstandsflächen, Bebauungsplan, örtliche Bauvorschriften und Denkmalschutz gelten also weiter. Die Bauaufsicht kann eingreifen, wenn ein verfahrensfreies Dach dagegen verstößt.

Pergola und Markise

Offene Pergolen und Markisen nennt § 62 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe f BauO NRW als unbedeutende Anlagen, die verfahrensfrei sind. Sobald eine Pergola ein festes Dach bekommt, etwa aus Lamellen oder Glas, gilt sie als Terrassenüberdachung und die Grenzen von 30 m² und 4,50 m Tiefe zählen.

Beispiele

Welche Größen in NRW unter die Grenze fallen

Seitlich wischen, um alle Werte zu vergleichen.

FlächeTiefeNach § 62 Abs. 1 Nr. 1 g
Lamellendach 4 × 3 mrund 11,7 m²291,6 cminnerhalb beider Grenzen
Lamellendach 4 × 4 mrund 16,2 m²404,1 cminnerhalb beider Grenzen
Lamellendach 5 × 3 mrund 14,8 m²494,1 cmTiefe über 4,50 m, Verfahren nötig
Lamellendach 6 × 4 mrund 24,3 m²606,6 cmTiefe über 4,50 m, Verfahren nötig
Pergola Deluxe 3 × 10 mrund 30 m² Nennmaß3 m bei Ausrichtung entlang der Wandan der Flächengrenze, Außenmaß prüfen
Offene Pergola ohne Dachkein Grenzwert genanntkein Grenzwert genanntunbedeutende Anlage nach Nr. 15 f

Wie tief die Abstandsfläche ist

Nach § 6 Absatz 5 BauO NRW beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt eine Tiefe von 3 m. Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen.

Was ohne eigene Abstandsfläche zulässig ist

§ 6 Absatz 8 BauO NRW zählt Anlagen auf, die in den Abstandsflächen eines Gebäudes oder ohne eigene Abstandsfläche zulässig sind, etwa Garagen und Gebäude bis 30 m³ ohne Aufenthaltsräume mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m. Terrassenüberdachungen stehen nicht in dieser Liste. Planen Sie Ihr Dach nahe der Grenze, klären Sie die Abstandsfläche mit der Bauaufsicht.

Nachbarn einbeziehen

Auch ein verfahrensfreies Dach kann Nachbarrechte berühren, etwa durch Lage, Höhe oder ablaufendes Regenwasser. Sprechen Sie Ihr Vorhaben früh mit den Nachbarn ab und halten Sie Absprachen schriftlich fest. Über Abstände entscheidet im Streitfall die Bauaufsicht.

Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus

Terrassenüberdachungen

Lamellendach, Glasdach oder Textildach

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Seitenwände und Wintergarten

Mit Glaswänden rundum wird aus der Terrassenüberdachung schnell ein Wintergarten. Für Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche nennt § 62 BauO NRW Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und einen Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze. Ob diese Bedingungen auch Ihre Überdachung mit Seitenelementen betreffen, klären Sie mit der Bauaufsicht.

Gebäudeklassen kurz erklärt

Gebäudeklasse 1 sind freistehende Gebäude bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten von zusammen höchstens 400 m², Gebäudeklasse 2 dieselben Gebäude, die nicht frei stehen, Gebäudeklasse 3 sonstige Gebäude bis 7 m Höhe. Die Höhe misst sich am Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsraum. Ein Einfamilien- oder Doppelhaus liegt meist in Klasse 1 oder 2.

Bebauungsplan und Satzungen

Ein Bebauungsplan kann Baugrenzen, Dachformen oder Materialien festlegen, eine Gestaltungssatzung Farben und Ansichten. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob für Ihr Grundstück solche Vorgaben gelten. Im Außenbereich und bei Denkmalschutz gelten zusätzliche Regeln, dort sollten Sie vor jeder Bestellung Kontakt aufnehmen.

Bauantrag ohne Architekt

Größere Terrassenüberdachungen brauchen ein Genehmigungsverfahren. Nach § 67 Absatz 2 Nummer 6 BauO NRW müssen Bauvorlagen für Terrassenüberdachungen nicht von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden. Lageplan, Ansichten und Maße können Sie also mit Unterstützung des Anbieters zusammenstellen; Statik und Prüfpflichten bleiben davon unberührt.

Genehmigungsfreistellung im Bebauungsplan

Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und entspricht das Vorhaben dessen Festsetzungen, kommt die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW infrage. Sie reichen die Unterlagen bei der Bauaufsicht ein; nach einem Monat darf begonnen werden, wenn die Gemeinde kein Verfahren verlangt.

Vorbescheid für offene Fragen

Sind einzelne Fragen unklar, etwa der Abstand zur Grenze, können Sie nach § 77 BauO NRW einen Vorbescheid beantragen. Er gilt drei Jahre. Die amtliche Fassung des Gesetzes finden Sie bei RECHT.NRW.DE: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01092026-landesbauordnung-2018-bauo-nrw-2018/. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Baugenehmigung in NRW

Nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g BauO NRW bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4,50 m Tiefe. Beide Grenzen müssen eingehalten werden. Abstandsflächen, Bebauungsplan und Denkmalschutz gelten auch für verfahrensfreie Dächer.
Das Gesetz nennt Fläche und Tiefe der Überdachung. Bei einem Dach an der Hauswand ist die Tiefe das Maß von der Wand bis zur Vorderkante. Rechnen Sie mit dem Außenmaß einschließlich Rinne und klären Sie bei freistehenden Dächern mit der Bauaufsicht, welche Seite als Tiefe gilt.
Das Lamellendach 5 × 3 m bei Main Pergola ist 300 cm breit und 494,1 cm tief. Die Fläche liegt mit rund 14,8 m² unter 30 m², die Tiefe aber über 4,50 m. Damit greift die Verfahrensfreiheit nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 g nicht; klären Sie das Verfahren mit der Bauaufsicht.
Eine Pergola ohne festes Dach nennt § 62 Absatz 1 Nummer 15 f BauO NRW als unbedeutende Anlage, sie ist verfahrensfrei. Sobald ein festes Dach aus Lamellen oder Glas hinzukommt, gelten die Regeln für Terrassenüberdachungen mit 30 m² und 4,50 m Tiefe.
Abstandsflächen sind nach § 6 BauO NRW 0,4 H tief (H ist die Wandhöhe), mindestens aber 3 m; bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 genügen 3 m. Terrassenüberdachungen stehen nicht in der Liste der Anlagen, die ohne eigene Abstandsfläche zulässig sind. Klären Sie Dächer nahe der Grenze vorab mit der Bauaufsicht.
Für Terrassenüberdachungen nicht unbedingt: Nach § 67 Absatz 2 Nummer 6 BauO NRW müssen die Bauvorlagen nicht von einer bauvorlageberechtigten Person stammen. Statische Nachweise und weitere Prüfpflichten bleiben davon unberührt. Wir unterstützen Sie mit Maßen und Zeichnungen aus dem Angebot.
Verbindlich entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Bei offenen Fragen, etwa zum Abstand zur Grenze, beantragen Sie einen Vorbescheid nach § 77 BauO NRW, der drei Jahre gilt. Auch eine Fachperson kann Ihr Vorhaben vorab einordnen.
Terrassenüberdachung an einem Einfamilienhaus

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